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SUCHMASCHINE:

Eigenreparatur Strom- Fahrlässiges Verhalten des Vermieters?

(594 Wörter in diesem Text)
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Hallo!!!

Seit 4 Tagen kämpfen wir mit Stromausfällen durch Kurzschlüsse im ganzen Haus, welches ca. 100 Jahre alt und daher auch sehr baufällig ist. Deshalb ist auch seine Stromversorgung ziemlich unübersichtlich gestaltet. Die wahre Ursache für die Kurzschlüsse konnten wir daher als Laien bisher nicht feststellen.

Da das Unheil an einem Freitag nach 19 Uhr begann, weigerte sich unser Vermieter zunächst, einen teureren Notdienst-Elektriker anzuheuern! Doch da sich an der unhaltbaren Situation nichts veränderte, ließ er am nächsten Tag für exakt "1 Stunde" einen Elektriker kommen, dem natürlich innerhalb dieser kurzen Zeitraums sozusagen die Hände gebunden waren. So war die Ursache noch immer nicht geklärt. Nach unserer Theorie befindet sich der Kurzschlußherd hinter einer meiner Zimmerwände, wo jedes Mal ein lauter Knall und ein Leuchten zu hören und sehen ist, wenn die Sicherung herausspringt. Doch ist dies eine bloße Laientheorie.

Ich habe nun ganz große Angst, da ich finde, dass unsere Sicherheit ohne Expertise in diesem Fall erheblich gefährdet ist!!! Unser Vermieter entschloß sich jedoch trotz unserer mehrmaligen Aufforderung, doch bitte einen Fachmann zur Überprüfung der gesamten Hauselektrik zu beauftragen, das Problem selbst in die Hand zu nehmen und "dokterte" heute morgen an meiner Doppelsteckdose herum.

Ich finde sein Verhalten unzulänglich und fühle mich nicht mehr sicher in meinem Zimmer, da er keine Elektrikerausbildung hat und ich nicht weiß, ob das Problem grundsätzlich gelöst worden ist oder ob nicht vielleicht noch Schlimmeres passieren kann (z.B. Kabelbrand)!!!

Deshalb meine Frage: Ist es eigentlich gesetzlich verankert, dass ein Vermieter solch elektrizitätsbezogenen Reparaturen als Laie durchführen darf oder macht er sich mit einer solchen Aktion strafbar???

Vielen Dank für jegliche Antworten,

Anke Wolff
Hallo,

jeder darf sich nach eigenem Gusto selbst an der Steckdose rösten, solange er das alleine und für sich macht, Punkt! AAAber: wer für einen anderen etwas an der elektrischen Hausinstallation fuhrwerkelt, muß die dafür geeignete Ausbildung als Elektrohandwerker haben. Alles andere ist Pfusch hoch drei. :twisted:

Wenn also der Vermieter kein ausgebildeter Elektrohandwerker ist und grade mal blau, schwarz und grün-gelb voneinander unterscheiden kann, dann ist er haftbar, d.h. er garantiert für die vorschriftsgemäße und sichere Ausführung der E-Installation, als wäre er Elektriker.

Hoffentlich ist er in der Zwischenzeit zur Einsicht gekommen, ansonsten könntest du ihn auffordern, innerhalb einer Frist von X Tagen für die ordnungsgemäße Instandsetzung der Elektroinstallation Sorge zu tragen (nicht die Beseitigung der Schäden verlangen, sonst pfuscht er munter weiter!). Außerdem sollte in der Aufforderung eine Ablehnungsandrohung sein (d.h. wenn er bis zum Tag X nicht angefangen habt, dann seid ihr nicht mehr an _seinem_ Handeln interessiert) und der Hinweis einer Ersatzvornahme stehen (d.h. ihr bestellt nach Ablauf der Frist auf seine Kosten einen Handwerker mit Hinweis auf die "Gefahr im Verzug" wegen schadhafter Elektroinstallation). Der Druck auf ihn müßte reichen.

Der Typ hat wohl nicht mehr alle Litzen im Kabel!

Ach ja: Vom Tag der Aufforderung an kannst du Mietminderung verlangen, %-Tabellen dazu findest du sicher hier im Forum.

Viel Erfolg und Grüße von Hans (E-Ingenieur, und darf trotzdem kein Kabel anfassen!)

PS: Das ist keine Rechtberatung :)
Hallo Hans,

vielen lieben Dank für Deine umfassende Antwort. Leider ist das Thema nun schon wieder zu den Akten gelegt, da unser Vermieter trotz seines laienhaften Eingreifens das Problem scheinbar gelöst hat. bisher ist alles ruhig geblieben. Aber für die Zukunft (unser Haus ist ja wie gesagt ziemlich baufällig) wissen wir Bescheid, wie wir diese Angelegenheiten in unserem Sinne und zu unserer Sicherheit erledigen können. Toll!!!

Ciao, Anke
  

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