Solarzellen auf dem Dach - auch als Mieter Beteiligung möglich?
Datum: Dienstag, 30.November. @ 00:00:00 CET
Thema: Allgemeines


Die Fotovoltaik ist nicht nur aus Umweltgründen sinnvoll, sondern stellt zugleich eine interessante Investitionsmöglichkeit dar. Als Mieter haben Sie jedoch kein eigenes Dach zur Verfügung. Wenn Ihr Vermieter kooperationsbereit ist, können Sie aber eine gemeinsame Lösung finden.

Zusammen die Dachfläche nutzen

Vielleicht haben Sie sich schon darüber geärgert, dass die Dachfläche in Ihrem Mietshaus bestens geeignet für Solarzellen ist, aber nicht dafür genutzt wird. In diesem Fall sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen. Eine Garantie für ein zufriedenstellendes Ergebnis gibt es nicht. Ohne den entsprechenden Willen können Sie nichts ausrichten, da es sich um sein Eigentum handelt. Aber häufig sind Vermieter für ein solches Ansinnen offen oder haben gar schon selbst daran gedacht, es aber mangels ausreichenden finanziellen Mitteln nicht realisiert. Sie können ihm dann eine gemeinsame Finanzierung vorschlagen. Viele Solarprojekte werden auf diese Weise umgesetzt. Vielleicht finden Sie noch andere Mieter im Haus, die sich dafür interessieren würden. Wichtig ist nur, dass die Beteiligten sämtliche Details regeln. Dazu gehört die Aufteilung der Finanzierung sowie der späteren Einnahmen. Zu bedenken ist auch, wie anfallende Kosten für Wartungen abgerechnet werden. Am besten ist es, wenn einer der Teilnehmer die gesamte Betreuung des Projekts übernimmt, so dass keine Ungereimtheiten entstehen. Ein vertrauensvolles Verhältnis zum Vermieter sowie zu weiteren Partnern sollte unbedingt vorhanden sein.

Der Mietvertrag als Alternative

Es kann aber auch sein, dass der Vermieter nicht selbst in eine Solaranlage investieren möchte. Das bedeutet aber nicht, dass Sie Ihr Vorhaben aufgeben müssen. Eventuell können Sie sich mit Ihrem Vermieter auf einen Mietvertrag einigen. Solche Regelungen sind weit verbreitet. Bei dieser Variante zahlen Sie für das Dach monatlich oder in anderen Abständen eine Miete. Zuvor sollten Sie eine Wirtschaftlichkeitsprognose aufstellen und sich bei den Verhandlungen über die Höhe daran orientieren. Die Miete darf Ihre Rendite nicht zu arg schmälern oder gar zu Verlusten führen. Der Mietvertrag sollte noch weitere Aspekte berücksichtigen. Dazu gehören zum Beispiel Haftungsfragen, die aus einer Beschädigung des Daches resultieren. Sollten Sie für Kosten aufkommen müssen, sollten Sie eine geeignete Haftpflichtversicherung abschließen. Zudem sollten Sie beachten, dass während einer geschätzten Laufzeit von zwanzig Jahren Dachreparaturen notwendig werden können. Handwerker müssen dann unter Umständen die Solarzellen vorübergehend abbauen und nach den durchgeführten Arbeiten wieder anbringen. In einem Mietvertrag muss festgelegt sein, wer für diese Kosten aufzukommen hat. Schließlich sollten Sie darauf bestehen, dass Ihr Nutzungsrecht im Grundbuch festgehalten wird. Dabei handelt es sich um die sogenannte Eintragung einer Dienstbarkeit. Sie sichert Ihnen zu, dass Sie auch nach einem Verkauf des Gebäudes an einen Dritten Ihre Fotovoltaikanlage weiterbetreiben dürfen.

Zustimmung Ihres Vermieters unabdingbar Solarzellen sind eine lohnenswerte Investition, welche Sie auch als Mieter tätigen können. Dazu bedürfen Sie aber des Einverständnisses Ihres Vermieters. Zwei Wege sind möglich: Erstens ist eine gemeinsame Finanzierung mit ihm denkbar. Zweitens können Sie das Dach mieten und selbst eine Anlage installieren. In beiden Fällen empfiehlt sich eine umfassende vertragliche Regelung.

Noch ein Hinweis für den Mieter, die Umlage auf den Mieter hier beim Berliner Mietervein





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