
Verteilungsschlüssel
Datum: Samstag, 27.August. @ 00:00:00 CEST Thema: Nebenkosten
Verteilungsschlüssel und verschiedene Wirtschaftseinheiten
Die Befugnis des Vermieters zur Änderung des Abrechnungsmaßstabes zu den Kosten der Wasserversorgung, der Entwässerung und der Müllabfuhr besteht nur, wenn der neue Maßstab gerechter als der bisherige ist.
(AG Münster, Urteil vom 04.10.1994 - 4 C 273/94-) --> WM 94,613
1. Der zur Abrechnung von Betriebskosten einmal vereinbarte und vom Vermieter bestimmte Verteilerschlüssel ist für beide Vertragspartner bindend. Eine abändernde Regelung kann nur vom Vermieter und Mieter gemeinsam getroffen werden.
2. Alleine aus dem Umstand, daß der Mieter den auch den vorhergehenden Betriebskostenabrechnungen zugrundegelegten, jedoch vom Mietvertrag abweichenden Verteilerschlüssel nie beanstandet hat, kann nicht auf einen dahingehenden Rechtsbindungswillen geschlossen werden, daß der Mieter mit dem vom Vermieter verwandten Verteilerschlüssel bislang einverstanden war. Der Vermieter kann sich insoweit nach Treu und Glauben nicht darauf berufen, die Zahlungen des Mieters so verstanden zu haben, daß dieser damit einverstanden sei, einen anderen als den vereinbarten Verteilerschlüssel zu akzeptieren.
(AG Köln, Urteil vom 15.06.1994 - 201 C 63/94-) --> ZMR II/95
Die Berücksichtigung einer Haushaltswaschmaschine in der Wasserabrechnung nach Personenzahl ist grundsätzlich fehlerhaft.
(AG Bergisch-Gladbach, Urteil vom 10.05.1994 - 24 C 512/93-) --> WM 94,549
Hat der Vermieter die Umlage der Heizungskosten und entsprechend die Vorauszahlungen des Mieters nach der Wohnfläche der beheizten Räume bestimmt, so ist er auch für die Jahresabrechnung an diese Wohnflächenbestimmung gebunden.
(AG Neubrandenburg, Urteil vom 28.01.1994 - C 870/93-) --> WM 94,379
Ist der Umlagemaßstab für die Betriebskosten im Mietvertrag nicht vereinbart, entspricht es der Billigkeit, die verbrauchsunabhängigen Kosten nach einem Maßstab umzulegen, der die Beträge zu einer kalkulierbaren Größe für die Mieter macht (hier: Wohnungsgröße).
(AG Wuppertal, Urteil vom 18.02.1993 - 96 C 550/92-) --> WM 93,685
(LG Wuppertal, Beschluß vom 12.08.1993 -9 S 118/93-) --> WM 93,685
Die Abrechnung der Betriebskosten Wasser, Abwasser, Müllabfuhr und Aufzug nach Wohnflächenmaßstab ist nicht unbillig, wenn der Vermieter eine Abrechnung nach Personenschlüssel nur unter Verwaltungsmehraufwand erstellen kann und die begünstigte Einzelperson lediglich 50 % anteilige Betriebskostenersparnis erhalten würde.
(LG Aachen, Urteil vom 04.06.1993 - 5 S 58/93-) --> WM 93,410
Der Vermieter ist grundsätzlich befugt, die Wasserkosten im Verhältnis der angemieteten Wohnflächen umzulegen, wobei auftretende Ungenauigkeiten vom Mieter hinzunehmen sind.
(AG Duisburg, Urteil vom 18.12.1992 - 2 C 759/92-) --> ZMR 93,172
Bei einheitlicher Grundsteuerbemessung, die nicht nach Wohn- und Gewerberaum trennt, ist im gemischt genutzten Gebäude die Aufteilung der Betriebskostenart im Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzflächen zulässig.
(AG Essen-Steele, Urteil vom 20.10.1992 - 11a C 394/92-) --> WM 93,198
Der Vermieter ist berechtigt, nach dem Einbau von (Kalt-) Wasseruhren den Abrechnungsschlüssel von der bisher praktizierten pauschalen Abrechnung auf die nach Verbrauch umzustellen. Den anfallenden Frischwasserverbrauch nach dieser Methode abzurechnen ist korrekter als die - ebenfalls zulässige - Methode der Umlage nach Personen.
(AG Warendorf, Urteil vom 14.08.1992 - 10 C 187/92-) --> HKA 92,40
Der Vermieter kann auf eine sachgerechte und angemessene €nderung des vereinbarten Umlageschlüssels der Betriebskosten hinwirken.
(AG Wiesbaden, Urteil vom 05.09.1991 - 98 C 552/91-) --> WM 92,630
(LG Wiesbaden, Urteil vom 06.04.1992 - 1 S 490/91-) --> WM 92,630
Führt die vertragsgemäße Abrechnung der Wasserkosten im Wohnhaus nach dem Maßstab der Wohnungsgrößen zu einer unbilligen Belastung eines (hier: alleinstehenden) Mieters, so kann der Mieter eine auf seinen Haushalt bezogene Einzelabrechnung verlangen, die der Anzahl der Personen im Haus Rechnung trägt.
(LG Aachen, Urteil vom 24.05.1991 - 5 S 70/91-) --> WM 91,503
Wird im Mietvertrag die Wohnung allein dem Hausgrundstück verwaltungsmäßig zugeordnet, so ist eine Betriebskostenabrechnung nach weitergehender Wirtschafts- oder Verwaltungseinheit ausgeschlosssen.
(LG Köln, Urteil vom 31.01.1991 - 1 S 313/90-) --> WM 91,281
Die Abrechnung des Wassergeldes innerhalb einer Wirtschaftseinheit nach dem Verhältnis der Wohnflächen ist nicht bereits deshalb unbillig, weil der Verbrauch in den einzelnen Häusern unterschiedlich ist.
(LG Siegen, Urteil vom 30.01.1991 - 3 S 420/90-) --> WM 91,281
Für eine abgelaufene Abrechnungsperiode kann der Vermieter die ihm vorbehaltene Befugnis zur €nderung des Umlageschlüssels der Betriebskosten nicht mehr geltend machen.
Die Betriebskostennachforderung kann im Einzelfall verwirkt sein, wenn der Mieter im Vertrauen darauf, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, bestimmte Dispositionen getroffen hat.
(OLG Hamburg, Urteil vom 08.01.1991 - 4 U 190/90-) --> WM 92,76
Aus der Betriebskostenabrechnung muß der Schlüssel der Kostenverteilung auf die Mietpartei ersichtlich sein. Die Hinnahme fehlerhafter Abrechnungen in der Vergangenheit bindet den Mieter nicht.
(LG Essen, Urteil vom 07.09.1990 - 1 S 336/90-) --> WM 91,121
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