
Vermieterwechsel
Datum: Samstag, 27.August. @ 00:00:00 CEST Thema: Nebenkosten
Vermieterwechsel
1. Die Wirkungen des §571 BGB können nur eintreten, wenn im Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch das Mietverhältnis noch fortbesteht.
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.1994 - 10 U 155/93-) --> WM 94,477
Der durch Erwerbsgeschäft in den Mietvertrag als Vermieter eingetretene Vermieter ist nicht verpflichtet, Betriebskosten der Abrechnungsperiode aus der Zeit vor dem Übergang des Eigentums an ihn abzurechnen, soweit er die Nebenkostenvorauszahlungen nicht erhalten hat.
Wird vom Vermieter die Betriebskostenvorauszahlung nicht abgerechnet, ist die Vorauszahlung an den Mieter zu erstatten.
(LG Lüneburg, Urteil vom 28.11.1991 - 1 S 212/91-) --> WM 92,380
Der während der Abrechnungsperiode als Vermieter aus dem Mietvertrag ausgeschiedene Grundstücksveräußerer muß nicht über die Betriebskostenvorauszahlungen abrechnen, die der Mieter an ihn als Voreigentümer und Vermieter geleistet hat.
(AG Coesfeld, Urteil vom 22.05.1992 - 6 C 44/92-) --> WM 92,379
Wechselt die Person des Vermieters während einer Abrechnungsperiode, so muß der neue Vermieter über die gesamte Verbrauchsperiode und die während dieser Zeit geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen abrechnen.
(AG Hamburg, Urteil vom 16.04.1992 - 48 C 1192/91-) --> WM 92,380
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