Fälligkeit der Abrechnung
Datum: Samstag, 20.August. @ 00:00:00 CEST
Thema: Nebenkosten


Fälligkeit der Abrechnung

Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung ohne vorherige Prüfung der Abrechnung durch Mieterverein oder Rechtsanwalt zu bezahlen. Zur Prüfung steht ihm ein Monat Zeit zu.
(AG Gelsenkirchen-Buer, Urteil vom 12.10.1992 - 9 C 625//92-) --> WM 94,549







Dieser Artikel kommt von Mieter-Themen - Kostenlos
http://www.mieter-themen.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.mieter-themen.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1735