
Fälligkeit der Abrechnung
Datum: Samstag, 20.August. @ 00:00:00 CEST Thema: Nebenkosten
Fälligkeit der Abrechnung
Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung ohne vorherige Prüfung der Abrechnung durch Mieterverein oder Rechtsanwalt zu bezahlen. Zur Prüfung steht ihm ein Monat Zeit zu.
(AG Gelsenkirchen-Buer, Urteil vom 12.10.1992 - 9 C 625//92-) --> WM 94,549
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