Kosten der Wasserversorgung
Datum: Sonntag, 07.August. @ 00:00:00 CEST
Thema: Nebenkosten


Kosten der Wasserversorgung

Überschreitet die vom Hauptwasserzähler gemessene Verbrauchsmenge die Summe der durch die Einzelzähler angezeigten Verbrauchsmengen der Wohnungen bis zu 20 %, so kann der Vermieter nach dem Verhältnis der Anzeige der Wohnungszähler die Wasserdifferenz umlegen. Eine Meßdifferenz über 20 % schließt jegliche Umlage einer Unterschiedsmenge aus.
(LG Braunschweig, Urteil vom 22.12.1998 - 6 S 163/98)

Ist der vom geeichten Hauptwasserzähler des Wohnungsgebäudes gemessene Wasserdurchfluß erheblich höher als der durch Zwischenzähler an den Wohnungen nachweisbare Wasserverbrauch, so kann die Unterschiedsmenge nicht mehr zu angemessenen Teilen auf die Mietparteien vertragsgemäß umgelegt werden. Eine Meßdifferenz über 20 % schließt jegliche Umlage einer Unterschiedsmenge aus.
(AG Salzgitter, Urteil vom 06.12.1994 - 12a C 137/93)

Verbrauchskosten für Wasser und Entwässerung sind in tatsächlicher Höhe in der Betriebskostenabrechnung anzusetzen; die vorläufige Rechnungserstellung des Versorgungsunternehmens während der Abrechnungsperiode ist nicht maßgeblich, sondern dessen ggf. spätere Endabrechnung.
(AG Hannover, Urteil vom 29.09.1993 - 592 C 7291/93-) --> WM 94,435







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