Brennstoffversorgungsanlage
Datum: Sonntag, 07.August. @ 00:00:00 CEST
Thema: Nebenkosten


Kosten des Betriebes der zentralen Brennstoffversorgungsanlage

Die Kosten der im Abstand mehrerer Jahre anfallenden Reinigung des Heizöltanks sind nicht umlagefähig, da sie als Betriebskosten nicht laufend entstehen und als Wartungskosten wegen überwiegender Instandhaltungszwecke nicht zu betrachten sind. (AG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.1991 - 7 C 477/91) --> WM 92,139







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