Kosten Hausreinigung
Datum: Sonntag, 07.August. @ 00:00:00 CEST
Thema: Nebenkosten


Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung

Hausreinigung

Ungezieferbekämpfung
Kosten der Ungezieferbeseitigung sind nur als laufende Aufwendungen ansatzfähig. Einnahmen aus Münz-Waschautomaten sind in der Abrechnung aufzuschlüsseln und gutzubringen.
(AG Hamburg, Urteil vom 30.06.1993 - 40 b C 2437/92) --> WM 93,619

Kosten der Ungezieferbekämpfung sind nur als laufende Aufwendungen in der Betriebskostenabrechnung ansatzfähig. Die Bekämpfung eines besonderen Ungezieferbefalls trägt der Vermieter.
(AG Köln, Urteil vom 13.07.1992 - 213 C 164/92) --> WM 92,630

Ungezieferbekämpfung/Hausreinigung
Die Umlage der Kosten der Ungezieferbekämpfung setzt voraus, daß es sich um laufende Betriebskosten handelt, für deren erforderlichen jährlichen Turnus der Vermieter darlegungspflichtig ist.
Hausreinigungskosten sind nicht auf die vertragstreuen Mieter umlagefähig, wenn sie zur Beseitigung der Folgen eindeutig vertragswidrigen Verhaltens einiger Mietparteien aufzuwenden waren.
(LG Siegen, Urteil vom 23.04.1992 - 3 S 43/92-) --> WM 92,630







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