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Unbekannt schreibt "Wenn der Winter kommt:
Der nächste Winter kommt bestimmt. Dieses schon geflügelte Wort kann den energiebewussten Verbraucher nicht schrecken. Er weiß, wie man Energie spart, ohne zu frieren. Energiesparen beginnt bereits beim richtigen Lüften. Hier die wichtigsten Tipps.
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Artikel vom Montag, 05.September. @ 00:00:00 CEST (6140 mal gelesen)
(mehr... | 3089 mehr Zeichen | Punkte: 4,33)
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» Heizkostenverordnung auf einen Blick |
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Unbekannt schreibt " Heizkostenverordnung auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden vom 22.07.1976 in der Fassung vom 20.06.1980 - §§ 2, 3a und 5
Verordnung
Heizkostenverordnung vom 23.02.1981 in der Fassung vom 20.01.1989
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Artikel vom Montag, 05.September. @ 00:00:00 CEST (10162 mal gelesen)
(mehr... | 4259 mehr Zeichen | Punkte: 4)
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» Gesetz zur Einsparung von Energie |
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Unbekannt schreibt "Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz - EnEG)
vom 22. Juli 1976 (BGBI. I S. 1873) in der Fassung der Änderung vom 20. Juni 1980 (BGBI. I S. 701) (Auszug)
Inhaltsverzeichnis
* § 1 Energiesparender Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden
* § 2 Anforderungen an heizungs- und raumlufttechnische Anlagen sowie an Brauchwasseranlagen
* § 3 Anforderungen an den Betrieb heizungs- und raumlufttechnischer Anlagen sowie von Brauchwasseranlagen
* § 3a Verteilung der Betriebskosten
§ 4 Sonderregelungen und Anforderungen an bestehende Gebäude
* § 5 Gemeinsame Voraussetzungen für Rechtsverordnungen
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Artikel vom Montag, 05.September. @ 00:00:00 CEST (5480 mal gelesen)
(mehr... | 7518 mehr Zeichen | Punkte: 3)
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» Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug) |
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Unbekannt schreibt "Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug)
§ 535. Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags.
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
"
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Artikel vom Montag, 05.September. @ 00:00:00 CEST (8221 mal gelesen)
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» Verordnung Ermittlung der Miete |
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Unbekannt schreibt "Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen (Neubaumietenverordnung 1970 - NMV 1970)
in der Neufassung vom 12.10.1990 (BGBI. I S. 2202) geändert durch Art. I der Vierten Verordnung zur Änderung wohnungswirtschaftlicher Vorschriften vom 13.7.1992 (BGBI. I S. 1250) (Auszug)
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Artikel vom Montag, 05.September. @ 00:00:00 CEST (12683 mal gelesen)
(mehr... | 20254 mehr Zeichen | Punkte: 4)
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» Verordnung Versorgung mit Fernwärme |
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Unbekannt schreibt "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Vom 20. Juni 1980 (BGBI. I S. 742) geändert durch Art. 4 Verordnung vom 19.1.1989 (BGBI. I S. 109) (Auszug)
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Gegenstand der Verordnung
§ 2 Vertragsabschluß
§ 3 Bedarfsdeckung
§ 4 Art der Versorgung
§ 5 Umfang der Versorgung, Benachrichtigung bei Versorgungsunterbrechnungen
§ 6 Haftung bei Versorgungsstörungen
§ 7 Verjährung
§ 8 Grundstücksbenutzung
§ 9 Baukostenzuschüsse
§ 10 Hausanschluß
§ 11 Übergabestation
§ 12 Kundenanlage
§ 13 Inbetriebsetzung der Kundenanlage
§ 14 Überprüfung der Kundenanlage
§ 15 Betrieb, Erweiterung und Änderung von Kundenanlage und Verbrauchseinrichtungen; Mitteilungspflichten
§ 16 Zutrittrecht
§ 17 Technische Anschlußbedingungen
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Artikel vom Montag, 05.September. @ 00:00:00 CEST (4263 mal gelesen)
(mehr... | 4734 mehr Zeichen | Punkte: 5)
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» Gesetz über das Meß- und Eichwesen |
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Unbekannt schreibt "Gesetz über das Meß- und Eichwesen (Eichgesetz - EichG)
in der Fassung vom 23.3.1992, zuletzt geändert durch Art. 7 G vom 13.12.2001/3586
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Artikel vom Mittwoch, 31.August. @ 00:00:00 CEST (4027 mal gelesen)
(mehr... | 4860 mehr Zeichen | Punkte: 0)
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Unbekannt schreibt "Eichordnung
vom 12.8.1988, zuletzt geändert durch Art. 8 G vom 13.12.2001/3586
In Anhang B der Eichordnung ist die Gültigkeitsdauer der Eichung für die verschiedenen Meßgeräte angegeben:
Ordnungsnummer 6.1:
Volumenmeßgeräte für Kaltwasser: 6 Jahre
Ordnungsnummer 6.2:
Volumenmeßgeräte für Warmwasser: 5 Jahre
Ordnungsnummer 22.1:
Wärmezähler: 5 Jahre
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Artikel vom Mittwoch, 31.August. @ 00:00:00 CEST (3846 mal gelesen)
(mehr... | Punkte: 0)
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» Zweite Berechnungsverordnung |
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Unbekannt schreibt "Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV)
in der Neufassung vom 12.10.1990 (BGBI. IS. 2178) zuletzt geändert durch Art. 8 G, Abs. 2 des Gesetzes vom 19.6.2001 (BGBI. IS. 1149)
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Artikel vom Mittwoch, 31.August. @ 00:00:00 CEST (12665 mal gelesen)
(mehr... | 32015 mehr Zeichen | Punkte: 3,75)
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» Pflicht zum Einbau von Wasserzählern |
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Unbekannt schreibt "Pflicht zum Einbau von Wasserzählern
Eine der Heizkostenverordnung vergleichbare bundesweite Regelung über die Erfassung und Abrechnung von Kaltwasserkosten besteht gegenwärtig nicht. Daher ist es den einzelnen Bundesländern überlassen, in ihren Landesbauordnungen entsprechende Regelungen zu schaffen.
Untenstehend zwei Verweise zum Überblick, wie der aktuelle Rechtsstand über die Ausrüstung mit Kaltwasserzählern in den einzelnen Ländern aussieht.
Es ist vorweg festzuhalten, daß lediglich Bayern keine Regelung im Einbau von Kaltwasserzählern vorsieht. Alle anderen Länder haben für Neubauten eine solche Regelung getroffen. Überwiegend gilt diese Pflicht auch bei Nutzungsänderungen, sofern der Aufwand nicht unverhältnismäßig hoch ist.
Lediglich Hamburg sieht eine Übergangsfrist für die Ausrüstung von Altbauten vor (bis zum 01. 09. 2004).
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Artikel vom Mittwoch, 31.August. @ 00:00:00 CEST (7963 mal gelesen)
(mehr... | Punkte: 2)
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