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Ausweichwohnung während Sanierung
(215 Wörter in diesem Text) (4515 mal gelesen) 
Mieter können vom Vermieter die Kosten für eine Ausweichwohnung während einer Sanierung fordern.
Ein Mieter ist zur Duldung von Umbauarbeiten verpflichtet, die eine Steigerung der Wohnqualität zur Folge haben. Er hat aber Anspruch auf eine Ausweichunterkunft, die dem Standard der Mietwohnung entsprechen muss, sowie Ersatz von Mehraufwendungen wie Fahrtkosten.
Der Sachverhalt: Ein Vermieter ließ eine vermietete Doppelhaushälfte modernisieren. Dabei wurde eine modernere Heizung eingebaut, die die Umweltbelastung verringerte. Der Umbau dauerte etwa fünf Wochen. Während der Umbauarbeiten bot der Vermieter dem Mieter ein Ausweichquartier ohne Toiletten an und verwies auf die Nutzungsmöglichkeit einer Toilette auf einem nahe gelegenen Reiterhof, der ebenfalls dem Vermieter gehörte. Die Klage des Mieters auf Kostenerstattung für eine vollwertige Ausweichunterkunft und den Ersatz zusätzlicher Fahrtkosten hatte Erfolg.
Die Gründe: Vermieter können ihre Häuser auch modernisieren, wenn der Mieter nicht damit einverstanden ist. Insbesondere muss ein Mieter Umbauarbeiten dulden, die zu einer Steigerung des Wohnwerts führen. Allerdings müssen die Mieter vorübergehend in Hotels oder anderweitig untergebracht werden, soweit während der Umbauarbeiten ein Aufenthalt in der Mietwohnung unzumutbar ist. Für die Zeit des Umbaus muss der Vermieter ein Ausweichquartier und zusätzliche Fahrtkosten erstatten. Ein solches Ausweichquartier muss dem Standard der Mietwohnung entsprechen. Ein der Mietwohnung entsprechender Standard setzt voraus, dass die Ausweichwohnung über eigene Toiletten verfügt (Landgericht Neuruppin, Az. 4 S 122/00).
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