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Altes oder neues Mietrecht?
(144 Wörter in diesem Text) (4866 mal gelesen) 
Was gilt ?
Auf einen vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag, mit dem eine Wohnung zu jenem Stichtag oder später überlassen wird, findet das neue Mietrecht (in Kraft seit dem 1. September 2001) keine Anwendung, so das AG Nordhorn (Az.: 3 C 1709/01).
Hintergrund: Mit Mietvertrag vom Juli 2001 vermietete ein Vermieter eine Wohnung, wobei das Mietverhältnis am 1. September 2001 beginnen sollte und auf fünf Jahre fest abgeschlossen wurde. Noch vor Beginn des Mietverhältnisses kündigte der Mieter unter Hinweis auf die neuen Mietvertragsvorschriften. Das Gericht wertete die Kündigung als unwirksam.
Begründung: Anwendbar seien allein die vor dem 1. September 2001 geltenden alten Rechtsvorschriften. Denn maßgeblich für die Frage, ob altes oder neues Recht Anwendung fände, sei allein der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht dagegen der Beginn des Mietverhältnisses. Es widerspräche dem Vertrauensschutz, eine spätere Gesetzesänderung auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurückwirken zu lassen.
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