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Abwohnen Mietkaution
(60 Wörter in diesem Text) (7269 mal gelesen) 
Der Mieter eines gekündigten Mietverhältnisses zahlt die letzte (und vorletzte) Monatsmiete nicht mehr und "bittet" den Vermieter um Verrechnung mit der geleisteten Mietkaution.
Hierauf braucht sich der Vermieter nicht einlassen. Die Kaution dient der Sicherung der Vermieteransprüche (z.B. aus noch
ausstehenden Nebenkostenabrechnungen). Ein Abwohnen durch Nichtzahlung der Miete würde diesem Sicherungszweck
zuwiderlaufen.
LG München, 14 S 5138/96 Quelle: Süddeutsche Zeitung
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