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Zustimmung durch Zahlung
(128 Wörter in diesem Text) (2522 mal gelesen) 
Hat ein Mieter einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters schriftlich widersprochen, so kann seine spätere Zustimmung
nicht daraus geschlossen werden, daß er die Erhöhungsbeträge für die ersten beiden Monate kommentarlos (teilweise)
bezahlt.
Die Zustimmung zu einer Mieterhöhung ist nichtformgeb unden. Sie kann daher auch durch schlüssiges Verhalten abgegeben werden, wenn z.B. durch Zahlung der erhöhten Miete dem Verhalten des Mieters ein entsprechender Erklärungswert zukommt. Entscheidend hierbei ist, ob die Handlungsweise des Mieters aus der Sicht des Vermieters zweifelsfrei die Zustimmung der begehrten Mieterhöhung darstellt.
Das Verhalten des Mieters war im zu entscheidenden Fall wegen der vorausgegangenen ausdrücklichen, schriftlichen
Ablehnung der Mieterhöhung zumindest mißverständlich. Aus der vorbehaltlosen Zahlung der erhöhten Miete konnte daher
eine nachträgliche Zustimmung zur Mieterhöhung nicht hergeleitet werden.
AG Charlottenburg, 24 a C 50/98, Quelle: MDR 1998, 1159
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