Navigation
Startseite
News [Archiv]
Fachberichte
Links
Downloads
NEU: Wohnungen
NEU: WG's
Ihr Artikel
Diskussionsforum
Suchindex
Mein Konto

  Login
Benutzername

Passwort

Kostenlos registrieren!. Gestalten Sie Ihr eigenes Erscheinungsbild. Passen Sie das Seitenlayout Ihren Wünschen an

  Kostenlose News

Als Webmaster integrieren Sie unsere News jetzt kostenlos in Ihre themenverwandten Webseiten.

Weitere Infos >>



SUCHMASCHINE:

Erhö. wegen gestiegener Betriebskosten

(283 Wörter in diesem Text)
(5206 mal gelesen)   Druckbare Version




Der Vermieter hatte die Miete zum 1. Juni 1994 durch Mieterhöhung gem. § 2 MHG zur Anpassung an den Mietspiegel wirksam erhöht. Im vorliegenden Verfahren begehrte er die Erhöhung der Miete wegen gestiegener Betriebskosten ab Januar 1995, wobei er das Ansteigen der Betriebskosten gegenüber dem Jahre 1991 geltend machte. Das Kammergericht hat durch Rechtsentscheid nunmehr verbindlich festgestellt, daß eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten unwirksam ist, wenn mit ihr ein Ansteigen von Betriebskosten gegenüber einem Zeitraum geltend gemacht werden, der vor der letzten Erhöhung der Miete nach § 2 MHG liegt. Im vorliegenden Fall hätte der Vermieter mit seiner Erklärung also lediglich das Ansteigen der Betriebskosten zum Januar 1995 gegenüber dem Juni 1994 geltend machen können und nicht gegenüber dem Jahre 1991. Das Besondere an dieser Entscheidung ist jedoch nicht der Inhalt, sondern vielmehr die Tatsache, daß diese Entscheidung (zumindest bis auf weiteres) verbindlich für alle Amts- und Landgerichte gilt. Das Kammergericht begründet seine Entscheidung damit, daß bei einer Erhöhung der Bruttokaltmiete nach § 2 MHG zur Angleichung an den Mietspiegel auch die zwischenzeitlich gestiegenen Betriebskosten in die Miete eingeflossen sind, da die im Mietspiegel ausgewiesenen Vergleichswerte zum jeweiligen Erhebungsstichtag die aktuellen Betriebskosten beinhalten. Folgte man der gegenteiligen Auffassung des Landgerichts, dann würden die Betriebskosten im Verlaufe mehrerer Jahre doppelt an den Mieter weitergegeben werden können, nämlich zum einen durch eine Angleichung der Miete an den Mietspiegel und zum anderen durch die Erhöhung der Bruttokaltmiete gegenüber einem weit davor liegenden Zeitraum. Da nach einer Angleichung des Mietzinses an den Mietspiegel die anteilig in der Miete enthaltenen Betriebskosten aktualisiert würden, muß dies bei der Weitergabe gestiegener Betriebskosten an den Mieter entsprechend berücksichtigt werden. KG 8 RE-Miet 8850/96 Quelle: Das Grundeigentum, Jahrgang 1997, Seite 1097 ff.
  

[ Zurück zu Urteile | Bereichs- Übersicht ]

   SUCHE  

  Mietvertrag/Immobilien
Ein Massivhaus vermittelt Stabilität und Beständigkeit und gibt
Ihnen eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Realisieren Sie Ihren
Traum und entscheiden Sie sich für ein Massivhaus.

  Wohnungssuche ?
Sie suchen eine Wohnung im schönen Rheinland ? Eine passende Wohnung mieten in Düsseldorf ist mit entsprechendem Immobilienmakler kein Problem !

  Wohnung einrichten?
Hier Infos zum Einrichten Hier gibt es Infos zu Preis Bausparvertrag Oline kostenlos und schnell !!

  Ihre Meinung
Sind Sie mit Ihrem Vermieter zufrieden?

Ja, bin sehr zufrieden
Ja, geht so
Na ja...
Nein, bin nicht zufrieden!
Mein Vermieter ist ein Ars..



Ergebnisse
Umfragen

Stimmen 16446





Erstellung der Seite: 0.055 Sekunden