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Nebenkostenabrechnung , Verrechnung mögich?
(164 Wörter in diesem Text) (1863 mal gelesen) 
Hallo ich habe folgende Frage,
ich habe die Nebenkostenbarechnung von meinem Vormieter erhalten. Dort hatte ich ein Guthaben von 500.
Der Vermieter hat für Reperaturen von 2 Toilettendeckel 195 Euro einfach einbehalten.
(Rechnung für die Deckel war anbei)
Er meinte wir haben die Deckel beschädigt, und er könne gleichwertigen Ersatz fordern.
(An einem Deckel fehlte nur ein Plastikteil unter der Brille , welches man für 5 Euro im Baumarkt kaufen kann, der andere ist einfach abgenutzt gewesen, was auf ein hohes Alter schließen lässt)
Meine Fragen sind :
Darf er das Geld einfach einbehalten? Kennt jemand eventuell Gerichtsurteile etc.
Muessen Toilettendeckel generell ersetzt werden?
Ich danke allen die mir antworten
Viele Grüße
Michael [color=darkblue:3ea8bab912]Hallo Michael,
Ihr Einduck ist richtig, Kosten für die Toilettendeckel gehören [u:3ea8bab912][b:3ea8bab912]nicht[/b:3ea8bab912][/u:3ea8bab912] in die Nebenkostenabrechnung.
Generell kann man sagen, in der Nebenkostenabrechnung dürfen nur [b:3ea8bab912][u:3ea8bab912]"laufende Kosten"[/u:3ea8bab912][/b:3ea8bab912] abgerechnet werden. Hierzu gehören [b:3ea8bab912][u:3ea8bab912]keine [/u:3ea8bab912][/b:3ea8bab912]Reparaturen. Welche Betriebskosten abgerechnet werden können, finden Sie detailliert unter http://www.betriebskosten-lexikon.de/lexikon.htm.[/color:3ea8bab912] |
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