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Mieterhöhung per Fax ungesetzlich
(138 Wörter in diesem Text) (1449 mal gelesen) 
Moderne Kommunikationsmittel wie Telefax dürfen bei wichtigen Rechtsgeschäften nicht eingesetzt werden. Denn auf einem Fax fehlt die gesetzlich vorgeschriebene eigenhändige Unterschrift. Dies gilt auch für Mietangelegenheiten. So kann ein Vermieter beispielsweise keine Mietererhöhung per Fax ankündigen und den Mieter auf diesem Weg gleichzeitig dazu auffordern, der Anhebung zuzustimmen. Das entschied das Amtsgericht Münster.
Im konkreten Fall hatte der Eigentümer per Fax von seinem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangt und als Anlage einen Mietspiegel mitgeschickt. Damit beging er jedoch ein Formfehler, wie die Münsteraner Richter befanden. Die eigenhändige Unterschrift des Vermieter fehlte. Außerdem betonte das Gericht, dass die bloße Bezugnahme auf den Mietspiegel nur dann ausreicht, wenn der neue Mietpreis innerhalb einer Mietzinsspanne liegt. Tut er das nicht, sei die Anhebung ohnehin nicht ausreichend begründet und rechtlich nicht akzeptabel.
AG Münster, 8 C 228/98 Quelle: Focus Online
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