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Mietminderung wegen Kindergeschrei

(138 Wörter in diesem Text)
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Der Lärm von Kindern ist kein Grund für eine Mietminderung. "Den von Kleinkindern üblicherweise ausgehenden Lärm muss man hinnehmen - oder ausziehen", entschied das Amtsgericht München. Der Kläger hatte seine Miete von über 2000 Mark um etwa 500 Mark gemindert, da er sich nach dem Einzug neuer Nachbarn durch Kindergeschrei gestört fühlte. Vor Gericht erklärte er, die Maklerin habe ihm beim Anmieten im Namen des Vermieters zugesichert, "die Wohnanlage werde von Kindern freigehalten". Der Vermieter bestritt, eine solche Aussage gemacht oder veranlasst zu haben. Ob oder ob nicht eine solche Zusage bestanden habe, sei völlig ohne Belang, urteilte das Gericht. Sie sei als "Verstoß gegen die guten Sitten" von vorneherein unwirksam. Die Ansicht, Kinder stellten ein Übel oder einen Mangel dar, von dem eine Wohnanlage "freizuhalten" sei, sei "menschenunwürdig". AG München, 412 C 23697/99 Quelle: Focus Online
  

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