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Informationen zum Wohngeld-Antrag

(139 Wörter in diesem Text)
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Wohngeld gibt es für Mieter ("Wohngeld") und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung ("Lastenzuschuß") und wird nur auf Antrag gewährt, und zwar ab dem 1. des Monats der Antragstellung (maßgebend ist der Eingangsstempel der Wohngeldstelle).

Nicht antragsberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende sowie Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende.

Die Höhe des Wohngeldes, das nur auf Antrag gewährt wird, hängt ab von der:

• Anzahl der Familienmitglieder • Höhe des Familieneinkommens • Höhe der anerkennbaren Miete bzw. Belastung Folgende Formulare werden benötigt und sind bei der örtlichen Wohngeldstelle erhältlich:

• Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers Wohngeld: • Antrag auf Wohngeld • Bescheinigung des Vermieters (wichtig: Baujahr des Hauses) Lastenzuschuß: • Fremdmittelbescheinigung der Banken Weitere vorzulegende Unterlagen:

• Bescheide des Arbeitsamtes • Schulbescheinigungen bei Kindern über 16 Jahren • Rentenbescheide • BAB- oder Bafög-Bescheide • Schwerbehindertenausweise (ab 70%) • Bescheide über Pflegegeld • Nachweise über Unterhalt

  

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