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Minderung bei anfänglicher Kenntnis der Störq.?
(46 Wörter in diesem Text) (2388 mal gelesen) 
Weiß ein neuer Mieter bereits bei Vertragsabschluß, dass eine Baustelle in der Nachbarschaft Lärmbelästigungen nach sich ziehen kann, so hat er kein Recht auf Mietminderung - es sei denn, Dauer und Umfang der Bauarbeiten waren ihm nicht mitgeteilt worden.
LG Mannheim, Az.: 4 S 93/99
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