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Aus Verträgen Aussteigen - aber richtig!
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Stromanbieter
Es gelten die im Vertrag
festgelegten Kündigungsfristen.
Entgegen immer wieder
kursierenden Schauergeschichten
kann es nicht vorkommen,
dass man ohne Strom dasitzt.
Ohne neuen Vertrag liefert
automatisch der Ex-Versorger weiter
Haustürgeschäfte
Als Haustürgeschäft bezeichnet
der Gesetzgeber Verträge, die in einer Überrumpelungssituation
abgeschlossen werden.
Darunter fällt der unangemeldete
Besuch des Staubsaugervertreters,
aber auch Geschäfte, die durch
Ansprechen auf der Straße
anberaumt werden: Zeitungs- und Zeitschriftenwerbeaktionen,
die in Abos münden, Mitgliedschaften
in Organisationen, die es teilweise
wirklich nur auf die Beiträge abgesehen
haben. Hier gilt auf jeden Fall eine
Widerrufsfrist von 2 Wochen.
Wichtig: Bei Zweifeln über die
Seriosität per Einschreiben
mit Rückschein kündigen,
Kopie des Schreibens aufbewahren.
Wurden Jugendliche geködert,
können Eltern unter Verweis
auf die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit
des Kindes den Vertrag widerrufen
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