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Nebenkosten Eigentümerwechsel
(74 Wörter in diesem Text) (4137 mal gelesen) 
Änderung der Nebenkosten bei Eigentümerwechsel
Der neue Eigentümer kann nach Erwerb eines Mietshauses nicht ohne weiteres die Abrechnung für die Nebenkosten ändern, wenn alle Mietparteien mit der Praxis der bisherigen Betriebskostenverteilung über Jahre hin einverstanden waren. So urteilte das Amstgericht Hagen mit folgender Begründung:
Bei einer Änderung der Umlagen durch den neuen Hauseigentümer bedarf es der Zustimmung aller Mieter, ist dies nicht der Fall, kann eine Änderung nicht durchgeführt werden.
(AZ. 10 C 433/99)
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