Navigation
Startseite
News [Archiv]
Fachberichte
Links
Downloads
NEU: Wohnungen
NEU: WG's
Ihr Artikel
Diskussionsforum
Suchindex
Mein Konto

  Login
Benutzername

Passwort

Kostenlos registrieren!. Gestalten Sie Ihr eigenes Erscheinungsbild. Passen Sie das Seitenlayout Ihren Wünschen an

  Kostenlose News

Als Webmaster integrieren Sie unsere News jetzt kostenlos in Ihre themenverwandten Webseiten.

Weitere Infos >>



SUCHMASCHINE:

Zu niedrige Vorauszahlungen

(203 Wörter in diesem Text)
(3911 mal gelesen)   Druckbare Version




Informiert der Vermieter bei Abschluß eines Mietvertrages seine Mieter nicht über die Höhe der tatsächlich zu erwartenden Nebenkosten, obwohl er deren Höhe kennt oder kennen muß, ist dies eine Pflichtverletzung. Nach Urteilen der Landgerichte Karlsruhe (5 S 339/97) und Saarbrücken (6 O 185/98) haben Mieter Anspruch auf Schadensersatz. Die Vermieter hatten in beiden Fällen bei Vertragsabschluß niedrige Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart und dann hohe Nachforderungen aufgrund der Nebenkostenabrechnungen gestellt. Die Nachforderungsbeträge waren zwei- bis sechsmal so hoch wie alle jährlichen Nebenkostenvorauszahlungen zusammen und beliefen sich auf mehrere tausend Mark. Die Gerichte betonten, daß das Gesetz Mieter ausdrücklich zwar nur vor zu hohen Nebenkostenvorauszahlungen schützt. Die Festsetzung von Vorauszahlungen schließt nicht aus, daß Mieter nach Abrechnung der tatsächlichen Kosten noch Nachforderungen des Vermieters zahlen müssen. Das ist aber ausnahmsweise dann anders, wenn der Vermieter bei Mietvertragsabschluß den Eindruck erweckt, die vereinbarten monatlichen Vorauszahlungen würden ausreichen, oder wenn er aufgrund früherer Abrechnungen die Höhe der jährlichen Nebenkosten kennen muß, den Mieter aber insoweit nicht informiert, sondern ins offene Messer laufen läßt. Spiegelt der Vermieter also eine günstige Gesamtmietbelastung vor und informiert die Mieter nicht über die tatsächliche Höhe der Nebenkosten, haben Mieter einen Schadensersatzanspruch, und zwar in Höhe der vom Vermieter geltend gemachten Nachforderungen. Quelle: Deutscher Mieterbund
  

[ Zurück zu Nebenkosten | Bereichs- Übersicht ]

   SUCHE  

  Mietvertrag/Immobilien
Ein Massivhaus vermittelt Stabilität und Beständigkeit und gibt
Ihnen eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Realisieren Sie Ihren
Traum und entscheiden Sie sich für ein Massivhaus.

  Wohnungssuche ?
Sie suchen eine Wohnung im schönen Rheinland ? Eine passende Wohnung mieten in Düsseldorf ist mit entsprechendem Immobilienmakler kein Problem !

  Wohnung einrichten?
Hier Infos zum Einrichten Hier gibt es Infos zu Preis Bausparvertrag Oline kostenlos und schnell !!

  Ihre Meinung
Sind Sie mit Ihrem Vermieter zufrieden?

Ja, bin sehr zufrieden
Ja, geht so
Na ja...
Nein, bin nicht zufrieden!
Mein Vermieter ist ein Ars..



Ergebnisse
Umfragen

Stimmen 16446





Erstellung der Seite: 0.054 Sekunden