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Wohnfläche i Dachgeschoß
(77 Wörter in diesem Text) (7268 mal gelesen) 
Die Grundfläche einer Dachgeschoßwohnung entspricht - wegen der Dachschrägen - nicht ihrer Wohnfläche. Gibt der Verkäufer im Vertrag - für die Käufer nicht erkennbar - die Grund- als Wohnfläche aus, so muß er sich daran festhalten lassen und den Kaufpreis teilweise zurückerstatten, wenn die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist als vereinbart. Wegen einer Mindergröße, d.h. einer Abweichung der vertraglich vereinbarten von der tatsächlich vorhandenen Wohnfläche, von mehr als 10% hielt der BGH eine Wohnung für fehlerhaft.
BGH
1997-07-11
V ZR 246/96
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