Navigation
Startseite
News [Archiv]
Fachberichte
Links
Downloads
NEU: Wohnungen
NEU: WG's
Ihr Artikel
Diskussionsforum
Suchindex
Mein Konto

  Login
Benutzername

Passwort

Kostenlos registrieren!. Gestalten Sie Ihr eigenes Erscheinungsbild. Passen Sie das Seitenlayout Ihren Wünschen an

  Kostenlose News

Als Webmaster integrieren Sie unsere News jetzt kostenlos in Ihre themenverwandten Webseiten.

Weitere Infos >>



SUCHMASCHINE:

Keine Mülltonne 5 % Minderung!

(275 Wörter in diesem Text)
(1860 mal gelesen)   Druckbare Version




Minderung des Mietzinses um 5%, wenn der Vermieter dem Mieter vertragswidrig kBei vertraglicher Pflichtverletzung des Vermieters durch fehlende Abfallentsorgung ist der Mieter berechtigt, die Miete um 5 % zu mindern. Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn die Nebenkostenzahlungen des Mieters auch die Gebühren für die Müllabfuhr beinhalten. Zwischen den Parteien eines Mietvertrages entstanden Unstimmigkeiten. Es fehlte eine Mülltonne für die Mieter der repräsentativen Wohnung. Trotz 2.500,- DM Miete (inklusive Nebenkosten) konnten sie ihren anfallenden Abfall nicht vor Ort entsorgen. Sie brachten den Müll deshalb einmal pro Woche zu ihrer Zweitwohnung in einer anderen Stadt - wo eine Tonne zur Verfügung stand. Die Mieter minderten die Miete. Das wollte der Vermieter aber nicht hinnehmen und bestand auf vollständiger Zahlung. Weil die Müllabfuhr nicht ausdrücklich bei den Nebenkosten erwähnt sei, müssten sich die Mieter selbst um eine Tonne kümmern. Er klagte vor dem Amtsgericht Lichtenfels. Das befand jedoch, unter den Begriff der Nebenkosten würden auch die Abgaben für Müllabfuhr fallen. Der Kläger müsse deshalb den Beklagten ermöglichen, ihren Hausabfall in einer Mülltonne zu entsorgen. Maßgeblich für die Minderungshöhe sei nicht, welche Kosten die Entsorgung dem Vermieter verursacht hätte oder den Mietern tatsächlich entstanden seien. Entscheidend sei vielmehr, inwieweit die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung herabgesetzt gewesen sei. Wegen der erheblichen Unannehmlichkeiten hielt das Gericht eine Minderung von 10 % für angemessen. Der Vermieter ging in Berufung. Die Richter der Berufungskammer des LG Coburgs wiesen darauf hin, dass auch sie dem Grunde nach eine Minderung für angebracht hielten. Allerdings seien 5 % ausreichend. Beide Parteien akzeptierten diese Rechtsmeinung und schlossen einen entsprechenden Vergleich. AG Lichtenfels, 1 C 191/00 LG Coburg, 14.05.2001 - 32 S 139/00 Quelle: LG Coburg PM vom 14.05.2001 eine Mülltonne zur Verfügung stellt,
  

[ Zurück zu Mietmangel - Minderungshöhe | Bereichs- Übersicht ]

   SUCHE  

  Mietvertrag/Immobilien
Ein Massivhaus vermittelt Stabilität und Beständigkeit und gibt
Ihnen eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Realisieren Sie Ihren
Traum und entscheiden Sie sich für ein Massivhaus.

  Wohnungssuche ?
Sie suchen eine Wohnung im schönen Rheinland ? Eine passende Wohnung mieten in Düsseldorf ist mit entsprechendem Immobilienmakler kein Problem ! Oder eher im Bereich von Karlsruhe ? Den passenden Immobilienmakler Karlsruhe finden Sie hier !

  Wohnung einrichten?
Hier Infos zum Einrichten

Hier gibt es Infos zu Preis Bausparvertrag Oline kostenlos und schnell !!

Innen- oder Außentür Haustür online bestellen bei ottenbau.de


  Ihre Meinung
Sind Sie mit Ihrem Vermieter zufrieden?

Ja, bin sehr zufrieden
Ja, geht so
Na ja...
Nein, bin nicht zufrieden!
Mein Vermieter ist ein Ars..



Ergebnisse
Umfragen

Stimmen 16471





Erstellung der Seite: 0.176 Sekunden