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Hausordnung

(192 Wörter in diesem Text)
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In einer Hausordnung werden vor allem Regelungen zur Hausreinigung, Treppenhausreinigung und zur Benutzung der gemeinsam zur Verfügung stehenden Räume oder Einrichtungen, zum Beispiel Waschküche, Trockenboden, Speicher, Partyraum oder Garten geregelt. Die Hausordnung kann aber auch Bestimmungen zum Schutz der Mieter vor gegenseitigen Belästigungen und Störungen durch Hausmusik enthalten. Meistens ist die Hausordnung schon Bestandteil des Mietvertrages. In diesem Fall kann die Hausordnung vom Vermieter nicht einseitig abgeändert werden. Das ist nur mit Einverständnis der Mieter möglich. Ist die Hausordung dagegen nicht von Anfang an Bestandteil des Mietvertrages, kann der Vermieter auch einseitig eine Hausordnung aufstellen. Die in einer solchen einseitig erlassenen Hausordnung getroffenen Regelungen sind jedoch nur insoweit zulässig, als sie zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Haus und für ein gedeihliches Zusammenleben der Mietparteien erforderlich sind. Hier können zum Beispiel Benutzungszeiten für Gemeinschaftsräume geregelt oder eine Einteilung für die Treppenhausreinigung festgelegt werden. In einer solchen Hausordnung dürfen aber keine zusätzlichen, im Mietvertrag nicht genannten Pflichten für die Mieter begründet werden. Steht im Mietvertrag nichts davon, daß Mieter das Treppenhaus reinigen müssen, kann eine solche Regelung nicht in einer nachträglich vom Vermieter erlassenen Hausordnung getroffen werden. Quelle: Deutscher Mieterbund
  

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