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Von der GEZ befreien?
(104 Wörter in diesem Text) (9264 mal gelesen) 
Finanziell schlecht gestellt Personen können sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen.
Personen, die mit ihrem Einkommen unter dem Sozialhilfesatz liegen, können sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Der Sozialhilfesatz variiert von Bundesland zu Bundesland.
Wer sich befreien lassen will, macht das nicht über die GEZ, sondern per Antrag beim Sozialamt. Die Freistellung wird für einen begrenzten Zeitraum gewährt. Nach Ablauf müssen Sie erneut nachweisen, dass Sie mit Ihrem Einkommen unter der Bemessungsgrenze liegen. Und noch ein Hinweis: Die Anmeldepflicht bei der GEZ bleibt trotz Befreiung in jedem Fall bestehen.
Lohnenswert ist der Aufwand beispielsweise für viele Studenten oder Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern leben.
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