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Anwaltskosten - eine Übersicht
(318 Wörter in diesem Text) (4781 mal gelesen) 
Die Kosten eines Anwalts sind in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt. Hier soll nun ein Überblick erfolgen:
Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
Fachanwaltsordnung
BRAGO - Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
Diese berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie im Wortlaut unter der Rubrik "Angaben gemäß § 6 TDG"
auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
Vor einer Auftragserteilung durch meine Mandanten werde ich naturgemäß immer wieder gefragt, wie hoch die Kosten denn werden würden. Hierauf gibt es leider zunächst nur des Juristen Standardantwort: "Das kommt darauf an.". Die Berechnung der Anwaltskosten ist leider selbst für manchen Juristen nicht ganz einfach.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es nach § 49 b der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) unzulässig ist, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern als die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte vorsieht, soweit diese nichts anderes bestimmt.
Nur im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlass von Gebühren oder Auslagen; dies allerdings erst nach Erledigung des Auftrages. Dem Rechtsanwalt ist es in der Regel untersagt, kostenlose Rechtsauskünfte zu erteilen. Die Kosten der BRAGO werden, soweit die BRAGO nichts anderes bestimmt, nach dem Gegenstandswert berechnet. Die volle Gebühr bei einem Gegenstandswert bis € 300,00 beträgt € 25,00. Die Gebühr erhöht sich bei einem Gegenstandswert ab € 300,00.
Gegenstandswert bis ...€
300
600
900
1.200
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
13.000
16.000
19.000
22.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
50.000
65.000
80.000
95.000
110.000
125.000
140.000
155.000
170.000
185.000
200.000
230.000
260.000
290.000
320.000
350.000
380.000
410.000
440.000
470.000
Gebühren ... €
25
45
65
85
105
133
161
189
217
245
273
301
338
375
412
449
486
526
566
606
646
686
758
830
902
974
1.046
1.123
1.200
1.277
1.354
1.431
1.508
1.585
1.662
1.739
1.816
1.934
2.052
2.170
2.288
2.406
2.524
2.642
2.760
2.878
Quelle: khf.rechtforum.de
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