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Anwaltskosten - eine Übersicht

(318 Wörter in diesem Text)
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Die Kosten eines Anwalts sind in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt. Hier soll nun ein Überblick erfolgen: Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen: BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte Fachanwaltsordnung BRAGO - Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte Diese berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie im Wortlaut unter der Rubrik "Angaben gemäß § 6 TDG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de. Vor einer Auftragserteilung durch meine Mandanten werde ich naturgemäß immer wieder gefragt, wie hoch die Kosten denn werden würden. Hierauf gibt es leider zunächst nur des Juristen Standardantwort: "Das kommt darauf an.". Die Berechnung der Anwaltskosten ist leider selbst für manchen Juristen nicht ganz einfach. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es nach § 49 b der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) unzulässig ist, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern als die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte vorsieht, soweit diese nichts anderes bestimmt. Nur im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlass von Gebühren oder Auslagen; dies allerdings erst nach Erledigung des Auftrages. Dem Rechtsanwalt ist es in der Regel untersagt, kostenlose Rechtsauskünfte zu erteilen. Die Kosten der BRAGO werden, soweit die BRAGO nichts anderes bestimmt, nach dem Gegenstandswert berechnet. Die volle Gebühr bei einem Gegenstandswert bis € 300,00 beträgt € 25,00. Die Gebühr erhöht sich bei einem Gegenstandswert ab € 300,00. Gegenstandswert bis ...€ 300 600 900 1.200 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 13.000 16.000 19.000 22.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 50.000 65.000 80.000 95.000 110.000 125.000 140.000 155.000 170.000 185.000 200.000 230.000 260.000 290.000 320.000 350.000 380.000 410.000 440.000 470.000 Gebühren ... € 25 45 65 85 105 133 161 189 217 245 273 301 338 375 412 449 486 526 566 606 646 686 758 830 902 974 1.046 1.123 1.200 1.277 1.354 1.431 1.508 1.585 1.662 1.739 1.816 1.934 2.052 2.170 2.288 2.406 2.524 2.642 2.760 2.878 Quelle: khf.rechtforum.de
  

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