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Der gläserne Mieter
Seit kurzem informiert die Schufa Immobilienfirmen über offene Rechnungen potenzieller Mieter. Datenschützern geht diese Auskunft zu weit.
SZ vom 20.05.2003) Die Schutzvereinigung für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) stößt mit einer „Mieter-Warndatei“ bei Datenschützern auf Widerstand. Seit kurzem erteilt sie Immobilienfirmen Auskunft über die Bonität potenzieller Mieter. Wohnungsinteressenten müssen nun damit rechnen, dass Vermieter von allerlei früheren Vertragsquerelen erfahren.
Allwissender Vermieter
Die Weitergabe solcher Informationen sei „zweifelhaft“ und ein „höchst fragwürdiges Vorhaben“, kritisiert der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Joachim Jacob, in seinem gerade veröffentlichten Tätigkeitsbericht. Er warnt ausdrücklich vor den Gefahren der neuen Meldepraxis. Dass die Schufa jegliches nicht vertragsgemäßes Verhalten von Mietern an interessierte Wohnungsunternehmer weiterleite, sei „inakzeptabel“. Einträge anderer Schufa-Partner wie Telekom-Gesellschaften oder Versandhändler dürften einfach nicht in die Hände von Vermietern gelangen.
Enthüllung der offenen Rechnungen
Andernfalls könne ein Eigentümer einen potenziellen Mieter möglicherweise schon deshalb ablehnen, weil er von dessen nicht rechtzeitig bezahlter Handy-Rechnung erfahren habe, fürchtet Jacob. Datenschützer in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bremen teilen seine Bedenken: Der „gläserne Bürger“ werde Realität, die Risiken für den Einzelnen nur noch schwer kalkulierbar.
Die Schufa selbst weist die Vorwürfe scharf zurück. Die Ausweitung ihres Kundenstamms um bislang etwa 350 gewerbliche Wohnungsgesellschaften gefährde in keinster Weise das Persönlichkeitsrecht.
Information über Kreditwürdigkeit
Bisher hatte die Kreditsicherungs-Holding die bei ihr gespeicherten Daten von 59 Millionen Deutschen vorwiegend an Banken weitergereicht. Diese informierten sich so über die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden. 14 Millionen Angaben hält sie allein zu nicht vertragsgemäßem Verbraucherverhalten bereit. Internet-Gebühren, die trotz mehrfacher Mahnung unbezahlt bleiben, fallen etwa darunter. Oder Handwerker-Rechnungen, die ein Mieter trotz Gerichtsbeschluss partout nicht begleichen will. Auf all diese Daten können nun auch große Immobilienfirmen zugreifen, solche mit einem Bestand von mehr als 100 Wohnungen.
Einwandfreie Schufa-Auskunft schon Praxis
Was viele nicht wissen: An die streng vertraulichen Personendateien der Schufa sind Wohnungsgesellschaften auch zuvor schon gelangt – auf rechtlich zweifelhafte Weise. Ein Großteil der Vermieter überprüfe die Zahlungsmoral künftiger Mieter schon beim Besichtigungstermin, verrieten Verbandsvertreter der Wohnungswirtschaft der SZ. Ihren Namen wollen sie lieber nicht genannt wissen.
Es sei aber durchaus üblich, bestätigten sie, dass Wohnungsbesitzer ihre Bewerber dazu drängten, eine persönliche Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen und ihnen vorzulegen. Auf diese Weise wollen sie „schwarze Schafe“ aus dem Kreis der Wohnungsinteressenten herausfiltern – ein Vorgehen, das die Verbandsvertreter jedoch offiziell bestreiten.
Wohnungsgesellschaften bestreiten Praxis
„Unsere Musterverträge enthalten solche Schufa-Klauseln nicht“, sagt etwa Eckhard Bachmann, Justiziar des Bundesverbands deutscher Wohnungsunternehmen, dem 3200 Unternehmen angehören. „Das ist keine gängige Praxis“, sagt auch Kai Warnecke vom Zentralverband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer.
Die Mitarbeiter der Schufa berichten anderes. Ihnen ist sehr wohl geläufig, dass Wohnungsgesellschaften ihre Klientel anhand des Bonitätsnachweises vorsortieren. „Die Eigenauskunft wird damit eindeutig missbraucht“, sagt Schufa-Sprecher Stefan Horst. Um eben diesen Missbrauch zu unterbinden, habe sich die Kreditsicherungsanstalt jüngst entschlossen, die Wohnungswirtschaft auf legalem Weg mit Daten zu versorgen. Datenschützer der Hamburger Aufsichtsbehörde hätten die Partnerschaft mit den Immobilienfirmen sogar angeregt.
Schufa ohne Bedenken
Wirklich umfassende Informationen erhielten die Vermieter von der Schufa jedoch nicht. „Wir speichern lediglich bonitätsrelevante Daten“, betont der Vorstandsvorsitzende Neumann. Diese müssten zudem „unbestritten und ausreichend gemahnt“ sein. Eine aus Schusseligkeit nicht bezahlte Telefonrechnung oder eine erfolgreich durchgesetzte Mietminderung würde die Schufa weder speichern, noch irgendjemandem melden.
Datenschützer kämpfen um Rechte des Mieters
Bundesdatenschützer Jacob sieht in den neu geschaffenen Informationskanälen dennoch ein „Riesenproblem“. Für ihn ist das Kreditrisiko eines Vermieters nicht mit dem anderer Kreditgeber gleichzusetzen. Schließlich könnten Vermieter ihr Eigentum mit Kautionen besichern. Außerdem stehe ihnen ein Pfandrecht zu. Jacobs will nun die Geschäfte der Schufa noch einmal genau unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls den Gesetzgeber einschalten.
Dieser hält sich bislang aus der mietrechtlichen Grauzone heraus: Es ist nicht ungesetzlich, Verträge an die Vorlage von Selbstauskünften zu binden. Rechtsexperten raten deshalb, nur Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, an denen der Vermieter ein tatsächliches Interesse hat. Dazu zählt etwa die Höhe des Monatsgehalts. Ansonsten seien Selbstauskünfte nicht verpflichtend, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Sie erhöhten jedoch die Chance, den Zuschlag für die Traumwohnung zu bekommen, räumt er ein.
Quelle: Sueddeutsche.de
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