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 » Immobilienmakler – wie sich am besten vor Abzocke schützen!

 

AllgemeinesUnbekannt schreibt "Ich möchte eine Immobilie erwerben oder anmieten in einer anderen Stadt zum Beispiel in Berlin. Ich wende mich also an einen Makler in Berlin und formuliere meine Ansprüche.

Nachdem wir uns ausgetauscht haben und der Makler in Berlin seine Bereitschaft erklärt hat, meine Interessen zu vertreten, muss ich jetzt natürlich aufpassen, dass mich der Makler nicht abzockt. Also mehr Geld verlangt, als im eigentlich vom Gesetzgeber her zusteht. Grundsätzlich kann ich es vermeiden, auf einen unseriösen Makler zu treffen, wenn ich alle finanziellen Leistungen im Vorweg schriftlich regle. Zahlen Sie kein Feld ohne Gegenleistung.

Maklerprovision beim Mieten eines Objektes! Laut Gesetzgeber wird die Maklerprovision auf maximal 2 Nettomieten zzgl. MwSt. beschränkt. Mehr ist natürlich verhandelbar, weniger aber ebenso. Sollte ihr Makler schon vorher Geld verlangen besteht die Möglichkeit eines Abzockers. Eine Courtage ist nur dann fällig, wenn es zu einer „echten“ Maklertätigkeit gekommen ist. Dies bedeutet, dass der Makler nicht nur die Adresse, sondern auch den Kontakt zum Eigentümer herstellt. Wird nur die Adresse genannt und sie neben über einen Vormieter selbst den Kontakt zum Eigentümer auf und es kommt zum Vertrag, hat der Makler kein Anspruch auf die Maklerprovision. Makler die Geld verlangen, bevor sie die Adresse nennen oder vor einer Wohnbesichtigung vor Ort noch Geld verlangen, sind unseriös. Hierbei kann es sich um Abzocker handeln. Wohnungsverwalter dürfen auch keine Maklerprovision verlangen. Hier wird das Gesetz aber umgangen, indem Verwaltungsgebühren verlangt werden.

Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie! Ich möchte eine Immobilie erwerben und möchte dazu wieder einen Makler in Berlin in Anspruch nehmen. Dazu muss ich einen Makler mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen. Der Makler muss wiederum darauf aufmerksam machen, dass bei Zustandekommen eines Vertrages eine Provisionssumme in frei verhandelbarer Höhe fällig wird. Auch hier stellt der Makler den Kontakt zum Verkäufer und leistet eine Vermittlungsarbeit. Ich bekomme nur eine Adresse vom Makler genannt und treffe dort auf den Verkäufer. Ich einige mich mit dem Verkäufer ohne weiteres Zutun des Maklers, hat der Makler vom Grundsatz her kein Anspruch auf eine Provision. Anspruch auf eine Maklerprovision hat der Makler aber auch, wenn ich den Makler anrufe und um Adressen bete. Hierzu hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt und dem Makler die Provision zugesprochen. Da ich davon ausgehen muss, dass der Makler nicht umsonst arbeiten.

Die meistens Immobilienmakler in Deutschland sind seriös und vermitteln Wohnung und Häuser gesetzmäßig. "




 
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