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SUCHMASCHINE:

 » Eichordnung

 

Rechte+PflichtenUnbekannt schreibt "Eichordnung

vom 12.8.1988, zuletzt geändert durch Art. 8 G vom 13.12.2001/3586

In Anhang B der Eichordnung ist die Gültigkeitsdauer der Eichung für die verschiedenen Meßgeräte angegeben:

Ordnungsnummer 6.1:
Volumenmeßgeräte für Kaltwasser: 6 Jahre

Ordnungsnummer 6.2:
Volumenmeßgeräte für Warmwasser: 5 Jahre

Ordnungsnummer 22.1:
Wärmezähler: 5 Jahre
"



 
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