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SUCHMASCHINE:

 » Fälligkeit der Abrechnung

 

NebenkostenUnbekannt schreibt "Fälligkeit der Abrechnung

Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung ohne vorherige Prüfung der Abrechnung durch Mieterverein oder Rechtsanwalt zu bezahlen. Zur Prüfung steht ihm ein Monat Zeit zu.
(AG Gelsenkirchen-Buer, Urteil vom 12.10.1992 - 9 C 625//92-) --> WM 94,549"



 
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