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» öffentlichen Lasten des Grundstücks |
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Unbekannt schreibt "Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks
Bei einem Mietverhältnis über nicht preisgebundenen Wohnraum kann Vermieter nach dem Wegfall der Grundsteuervergünstigungen für das der Wohngrundstück die von ihm geschuldete höhere Grundsteuer als Erhöhung der Betriebskosten anteilig auf die Mieter umlegen, wenn er nach dem Inhalt des Mietvertrages neben dem Mietpreis den Ersatz von Betriebskosten gesondert fordern kann und der Wegfall der Grundsteuervergünstigung zur Erhöhung der gesamten Betriebskosten geführt hat.
(OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 04.11.1980 -10 W 47/80 (R) --> Miewo EGW 1987; Nr. 1
Bei Gewerbe- und Wohnmietverhältnissen ist nur der auf die Wohnräume entfallende Anteil der Grundsteuer auf die Wohnungsmieter anzulegen.
(LG Frankfurt vom 04.03.1986 - 2/11 S 438/85) --> WM 86, 234"
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