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Unbekannt schreibt "Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges
Die formularmäßige Abwälzung der Aufzugskosten auf die Mieter einer Erdgeschoßwohnung ist selbst dann nicht wegen Verstoßes gegen ¤ 9 AGBG unwirksam, wenn der Mieter von dem Aufzug keinerlei objektiven Nutzen hat. (LG Berlin, Urteil vom 05.05.1994 - 62 S 33/94) --> HKA 94, 35
Gemäß mietvertraglicher Vereinbarung der Betriebskostenumlage nach festem Maßstab ist der Mieter einer Erdgeschoßwohnung auch zur anteiligen Tragung der Fahrstuhlkosten verpflichtet.
(LG Duisburg, Urteil vom 28.05.1991 - 7 S 586/90-) --> WM 91,597
Die auf den Mieter umzulegenden Wartungskosten bei einem Vollwartungsvertrag für Aufzüge sind mit 50 % zu bewerten.
(LG Essen, Urteil vom 12.04.1991 - 1 S 768/90-) --> WM 91,702
Hat der Mieter einer Erdgeschoßwohnung vom Vorhandensein eines Aufzuges überhaupt keinen ersichtlichen Nutzen, so können die Aufzugskosten nicht als Betriebskosten der preisgebundenen Wohnung auf ihn umgelegt werden.
(LG Braunschweig, Urteil vom 17.11.1989 - 6 S 254/89-) --> WM 90,558
Sind die Aufzugskosten auf der Grundlage eines Vollwartungsvertrages, der auch nicht umlagefähige Instandsetzungskosten umfaßt, berechnet worden, obliegt es dem Vermieter, die tatsächlich umlagefähigen Kosten im einzelnen substanziiert darzulegen. Kommt er dieser Substanziierungspflicht nicht nach, ist ein Abzug von 40 - 50 % der Gesamtkosten gerechtfertigt.
(AG Köln, Urteil vom 02.12.1993 - 222 C 341/93-) --> ZMR IV/94
Kann der Mieter den im Haus vorhandenen Aufzug wegen der Lage seiner Wohnung nicht in sinnvoller Weise nutzen, sind Betriebskosten des Fahrstuhls von ihm nicht zu erheben. (AG Verden, Urteil vom 05.07.1993 - 2 C 115/93-) --> WM 94,385"
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