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SUCHMASCHINE:

 » Schadensersatz - Waschbecken

 

Tipps!Unbekannt schreibt "Schadensersatz - Waschbecken:
Abplatzungen in Stecknadelkopfgröße und bis zu einem Durchmesser von 1 bis 2 mm stellen sich als vertragsgemäße Abnutzung (§ 538 BGB n.F.) eines Waschbeckens dar und verpflichten den Mieter nicht zum Schadensersatz (AG Neustadt a. Rbge., 40 C 687/01, Urteil vom 26.9.2001, WM 2002, 233). – WC-Becken: Lässt der Vermieter ein 20 Jahre altes WC-Becken, das der Mieter beim Auszug stark verschmutzt zurückgelassen hat, erneuern, so kann er Schadensersatz verlangen, muss aber wegen der angenommenen 30-jährigen Lebensdauer des WC-Beckens einen Kostenanteil von 2/3 selbst tragen ("Abzug neu für alt"; AG Hamburg 46 C 394/01, Urteil vom 31.7.2002, MieterJournal 4/2003 S. 9)."



 
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