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» Hauseingangstür defekt, wer zahlt |
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Unbekannt schreibt "Seit Monaten ist unsere Hauseingangstür defekt und wurde trotz dieverser Meldungen beim Hausmeister und der Verwaltung nicht erneuert.
Jetzt wurde in zwei Wohnungen eingebrochen. Die meisten Nachbarn befanden sich im Urlaub.
Wer kommt jetzt für den Schaden an der Wohnungstür auf!
Meine Hausratversicherung oder der Vermieter.
In der Schweiz ist es generell Sache des Vermieters. Wie sieht die Rechtslage in der BRD aus????"
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