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 » Nebenkostenabrechnung

 

Tipps!Unbekannt schreibt "Nebenkostenabrechnung
... Kassensturz ins Ungewisse


Das, wobei unsere Berechnungen versagen, nennen wir Zufall.
(Albert Einstein, deutsch-US-amerikanischer Physiker)



Sie sind ein meist verwirrend aufgelistetes Zahlenwerk. Allerdings finden Sie trotzdem mühelos an exponierter Stelle und fettgedruckt den Begriff Nachzahlung und womöglich eine Summe, die Ihnen die Laune verdirbt.

Die ordnungsgemäße Abrechnung
Um Schreibarbeit kommt Ihr Vermieter nicht herum, denn die Betriebskostenrechnung müssen Sie und alle Ihre Mitmieter schriftlich bekommen. Eine Abrechnung per Fax oder E-Mail auch ohne eine Unterschrift ist jedoch möglich. Einen Aushang im Treppenhaus dürfen Sie jedoch geflissentlich übersehen.

Eine korrekte Betriebskostenabrechnung muss enthalten:


Eine Angabe des Abrechnungszeitraums
Die Zusammenstellung der gesamten Betriebskosten
Die Angabe und Erläuterung des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels
Die Berechnung der auf Sie entfallenden Betriebskostenanteile
Eine Aufstellung der von Ihnen vorgenommenen Vorauszahlungen


Wir haben in einer Checkliste zusammengestellt, wo die häufigsten Abrechnungsfehler liegen und wie eine formal richtige Nebenkostenabrechnung aussieht.

Darüber hinaus haben wir Ihnen das Beispiel einer korrekten Nebenkostenabrechnung mit Erläuterungen abgedruckt.

Überstürzen Sie nichts: Der Vermieter muss Ihnen genügend Zeit geben, um die Betriebskostenabrechnung nach Art und Höhe zu überprüfen. Sie haben in der Regel einen Monat Zeit, um sie auf Herz und Nieren zu überprüfen.

Eine Abrechnung, die nicht übersichtlich und auch für einen Durchschnittsmieter nicht verständlich ist, müssen Sie nicht bezahlen. Fordern Sie in diesem Fall Ihren Vermieter auf, Ihnen eine nachvollziehbare Rechenoperation über die Kosten vorzulegen.



Tipp! Haben Sie Zweifel an den einzelnen Kostenpositionen, lassen Sie sich die Originalrechnungen vom Vermieter vorlegen oder in Kopie zusenden. Er ist dazu verpflichtet.
Die Zeit, das Maß aller Fristen
Die Abrechnung über die Betriebskosten hat der Vermieter Ihnen spätestens bis zum Schluss des zwölften Monats nach Beendigung des Abrechungszeitraums schriftlich, per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Verpasst er die Frist, hat er Pech, denn dann kann er Nachforderungen gegen Sie nur noch in Ausnahmefällen geltend machen.

Beispiel: Ist Abrechnungszeitraum 15.1.2002 bis 14.01.2003, muss der Vermieter die Abrechnung bis zum 31.1. 2004 vorlegen.
Der Umlageschlüssel, das Maß aller Dinge
Aus Ihrem Mietvertrag ergibt sich, ob Sie konkret einen Aufteilungsmaßstab vereinbart haben.

Abrechnungsmaßstab der Betriebskostenabrechnung ist die Wohnungsgröße in Quadratmetern, wenn im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist.

Häufig gilt aber als Abrechnungsmaßstab auch die in der Wohnung lebende Personenzahl.

In einer weiteren Variante können beide Maßstäbe kombiniert oder die Kosten nach Wohneinheiten oder Kubikmetern umbauten Raumes verteilt werden.
Verbrauchsabhängige Betriebskosten
Verbrauchsabhängige Betriebskosten sollen möglichst verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Sie müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden, wenn entsprechende Messeinrichtungen vorhanden sind.

Denn warum sollen Sie als Single ebensoviel für Wasser bezahlen, wie die Familie mit sieben Kindern? Sind in allen Wohnungen des Hauses oder an allen Zapfstellen Kaltwasserzähler installiert, muss der Vermieter die Zählerstände bei der Abrechnung berücksichtigen. Das bedeutet also nicht, dass der Vermieter jetzt überall Wasseruhren einbauen lassen muss. Trifft er diese Entscheidung zur Anschaffung nicht, kann er weiterhin nach den oben dargestellten Aufteilungsmaßstäben abrechnen.

Für Heizkosten gelten wiederum Sonderregelungen. Über diese informieren wir Sie nun unter Heizkostenabrechnung.





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