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 » Fristen Mieterkündigungen drei Monate

 

Rechte+PflichtenUnbekannt schreibt "Fristen für Mieterkündigungen durchgängig drei Monate


(dmb) „Dies ist ein guter Tag für alle Mieterinnen und Mieter und für ein modernes, soziales Mietrecht in Deutschland“, kommentierten DMB-Präsidentin Anke Fuchs und DMB-Bundesdirektor Dr. Franz-Georg Rips die Entscheidung der SPD-Bundestagsfraktion, einen Fehler der zum 1. September 2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreform zu korrigieren.





Für alle Mietverträge, die seit dem 1. September 2001 abgeschlossen worden sind, gelten für Mieter Kündigungsfristen von drei Monaten. Der Gesetzgeber wollte damit die Mobilität und Flexibilität im Interesse der Mieter in Deutschland erhöhen.

Diese Regelung sollte grundsätzlich auch für so genannte Alt-Mietverträge gelten, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen worden sind. Die hierzu verabschiedete Regelung hielt wegen sprachlicher Missverständnisse einer Überprüfung durch den Bundesgerichtshof nicht stand.



Jetzt hat die SPD-Bundestagsfraktion beschlossen, durch eine klarere und nicht angreifbare Formulierung auch für diese Alt-Mietverträge die dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter verbindlich einzuführen. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat angekündigt, sich dieser Gesetzesinitiative anzuschließen.



„Dies ist für uns ein Stück vernünftiger, moderner Sozialpolitik“, sagte die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Anke Fuchs, in Berlin. „Wir hoffen jetzt, dass das Gesetzgebungsverfahren schnell eingeleitet und abgeschlossen werden kann.“



„Tausende von Mieterhaushalten in Deutschland warten auf diese Regelung“, ergänzte Dr. Franz-Georg Rips. Der Deutsche Mieterbund wisse aus den Beratungen seiner 350 Mietervereine in Deutschland, dass es für die „Reform der Reform“ einen dringenden Bedarf gibt, zum Beispiel in folgenden Fällen:



Ein Wohnungswechsel wird erforderlich, weil an einem anderen Ort ein neuer Arbeitsplatz gefunden worden ist.



Die Aufgabe der Wohnung ist wegen einer Heimplatzunterbringung nötig.



Wegen veränderter Einkommensverhältnisse, zum Beispiel Eintritt von Arbeitslosigkeit oder infolge der Regelungen von Hartz IV, müssen die Wohnkosten reduziert werden.



„In allen diesen Fällen ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist von bis zu 12 Monaten schlichtweg unzumutbar und wirtschaftlich unvertretbar. Die betroffenen Mieterhaushalte können nicht über Monate hinweg doppelte Mietbelastungen tragen“, sagte DMB-Bundesdirektor Dr. Franz-Georg Rips.


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