Navigation
Startseite
News [Archiv]
Fachberichte
Links
Downloads
NEU: Wohnungen
NEU: WG's
Ihr Artikel
Diskussionsforum
Suchindex
Mein Konto

  Login
Benutzername

Passwort

Kostenlos registrieren!. Gestalten Sie Ihr eigenes Erscheinungsbild. Passen Sie das Seitenlayout Ihren Wünschen an

  Kostenlose News

Als Webmaster integrieren Sie unsere News jetzt kostenlos in Ihre themenverwandten Webseiten.

Weitere Infos >>



SUCHMASCHINE:

 » Kündigung Mietvertrags ungültig

 

Rechte+PflichtenUnbekannt schreibt "Kündigung des Mietvertrags kann ungültig sein


Wer einen unbefristeten Mietvertrag kündigen möchte, muss dabei bestimmte Regeln einhalten. Anderenfalls ist die Kündigung unwirksam.


Ein unbefristeter Mietvertrag liegt vor, wenn im Vertrag selbst keine Laufzeit festgelegt wurde. Der Vertrag muss dann durch Kündigung des Mieters oder Vermieters beendet werden. Der Mieter kann grundsätzlich ohne Angabe von Gründen kündigen. Er muss nur die Kündigungsfrist beachten. Für den Mieter gilt für Verträge, die ab dem 1. September 2001 geschlossen wurde immer eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten - unabhängig von der Wohndauer. Für ältere Verträge gelten die früheren gesetzlich geregelten Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses richten. Die Kündigungsfristen können allerdings im Mietvertrag auch abweichend geregelt werden.

Kündigungsfristen

Die Kündigung eines zeitlich befristeten Mietvertrages ist durch die ordentliche Kündigung nicht möglich. Sowohl der Mieter als auch der Vermieter sind dann an die Laufzeit des Vertrages gebunden. Dies bedeutet für den Mieter, dass er die Miete bis zum Vertragsende weiterzahlen muss, auch wenn er vor Ablauf des Vertrages auszieht. Der Vermieter ist in der Regel nicht verpflichtet, in diesem Fall für eine Weitervermietung zu sorgen.


Vorzeitige Kündigung

In bestimmten Fällen muss der Vermieter allerdings zulassen, dass der Mieter den Vertrag vorzeitig beendet. Die Voraussetzungen sind im einzelnen umstritten. Jedenfalls muss das Interesse des Mieters an der Aufhebung des Vertrages dasjenige des Vermieters am Weiterbestehen ganz erheblich übersteigen. Dies soll nach einem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe beispielsweise bei schwerer Krankheit, beruflich bedingtem Ortswechsel oder bei wesentlicher Vergrößerung der Familie gegeben sein. (AZ: 3 Re-Miet 2/81)

Außerdem muss der Mieter dem Vermieter einen zumutbaren Nachmieter stellen. Den muss aber der Vermieter nicht akzeptieren. Auch wenn dies immer wieder behauptet wird - es reicht nicht, einfach drei mögliche Nachmieter vorzuschlagen. Für eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses ist das nicht ausreichend.


Kündigungsform

Kündigungen müssen immer schriftlich ausgesprochen werden. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen per Fax, Telefon, Telegramm oder Mail sind unwirksam. Außerdem muss eine Kündigung eigenhändig unterschrieben sein. Kündigen kann außerdem nur, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Haben mehrere Beteiligte den Vertrag unterschrieben können sie auch nur gemeinsam kündigen. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats ausgesprochen werden. Der Samstag zählt dabei wie ein Werktag.

Es sei denn der dritte Werktag fällt auf einen Samstag, denn dann ist der folgende Montag der Kündigungsstichtag. Kommt die Kündigung verspätet an, zählt dieser Monat bei der Kündigungsfrist noch mit. Im Zweifel muss der Kündigende nachweisen, dass das Schreiben rechtzeitig angekommen war. Bei Kündigung per Post sollte darum die Postlaufzeit beachtet werden. Eine Kündigung kann ansonsten auch persönlich abgegeben oder in den Briefkasten geworfen werden. Das sollte dann allerdings ein Zeuge belegen können.






"



 
  Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema Rechte+Pflichten
· Nachrichten von admin


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Rechte+Pflichten:
Angemessene Wohnkosten Hartz 4


  Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



  Einstellungen

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Erstellung der Seite: 0,082 Sekunden